Hinweis

Zum Stichtag 13.01.2016 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Pitcairn" folgende Präferenzregelungen:

  • ÜLG
    • Beschluss des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union (Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI zum o.a. Beschluss)
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen innerhalb des Übersee-Assoziationsbeschlusses gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.