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01.07.2024
Warenverkehr mit Kenia Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, tritt am 1. Juli 2024 in Kraft

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 1. Juli 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1648 das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits.

Es tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Vertragsparteien verabschieden so bald wie möglich ein Protokoll zu Ursprungsregeln gemäß Art. 9 Abs. 2 dieses Abkommens, das sowohl die Ausfuhren der Europäischen Union als auch die Ausfuhren der Republik Kenia abdeckt.

Bis die Vertragsparteien ein solches Protokoll zu Ursprungsregeln angenommen haben, wendet jede Vertragspartei gemäß Art. 9 Abs. 1 dieses Abkommens die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktzugangsverordnung) als anwendbares Recht der einführenden Vertragspartei an.

21.02.2024
Regionales Übereinkommen

Ab 1. Januar 2025 gelten im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen) neue Regeln.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt L/2024/390 den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.
Damit werden alle Handelsabkommen zwischen den PEM-Handelspartnern modernisiert und so die Ursprungsregeln in diesem Abkommen flexibler und unternehmensfreundlicher gestaltet.

Diese neuen Regeln enthalten unter anderem

  •  einfachere produktspezifische Vorschriften
  • erhöhte Toleranzwerte für Vormaterialien ohne Ursprung
  • die Möglichkeit der Zollermäßigung

Die Änderungen des Übereinkommens treten am 1. Januar 2025 in Kraft. 

Die bisher bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens und die "Übergangsregeln" oder auch "Transitional Rules" der Anlage A sind gültig bis zum Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens.

 Die Datenbank WuP online wird bis dahin angepasst werden.