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  1. WuP online
  2. Präferenzregelungen Serbien

Hinweis

Zum Stichtag 08.08.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Serbien" folgende Präferenzregelungen:

  • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
    (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien)

    (Serbien (XS))
  • Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziatonsrates EU-Serbien vom 6. Dezember 2021 enthalten)
    Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens

    (Serbien (RUE_A) (RS))

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.

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© Generalzolldirektion - Stand: 30.10.2023