Hinweis
Zum Stichtag 01.12.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Kamerun" folgende Präferenzregelungen:
- Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören
(Ursprungsregeln beinhaltet Anhang II der o.a. Verordnung)
(MAR (AKP)) - Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Anhang II VO (EU) 2016/1076)
(Zentralafrika (CAS))
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