Änderungshistorie Serbien (XS)03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. |
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
|
04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. |
C/2024/1623
|
26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht |
01.02.2015 | Anwendbarkeit des regionalen Übereinkommens für Serbien |
Mit Beschluss Nr. 1/2014 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien vom 17.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 367 vom 23.12.2014, wurde das Protokoll Nr. 3 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Serbien durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt. Hiernach sind ab dem 01.02.2015 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden. |
18.10.2013 | Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen |
Das im ABl. (EU) Nr. L 278 vom 18. Oktober 2013 veröffentlichte Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits ersetzt das am 30. Januar 2010 veröffentlichte Interimsabkommen; Artikel 139 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. |
02.02.2010 | Inkrafttreten des Interimsabkommens |
Das im ABl. (EU) Nr. L 28 vom 30. Januar 2010 veröffentlichte Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Serbien andererseits ist am 01. Februar 2010 in Kraft getreten und wird rückwirkend zum 08. Dezember 2009 angewendet. |
30.01.2009 | Präferenzgewährung für Ursprungswaren der Gemeinschaft in Serbien |
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission gewährt Serbien ab dem 30. Januar 2009 einseitige Präferenzen für Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft. |