Änderungshistorie Kambodscha/APS15.12.2008 | Verlängerung abweichender Ursprungsregeln bei der Einfuhr bestimmter Textilwaren |
Mit der im Amtsblatt (EU) Nr. L 335 vom 13. Dezember 2008 veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1244/2008 der Kommission vom 12. Dezember 2008 erfolgt eine weitere Verlängerung der Kambodscha für bestimmte Textilwaren gewährten Abweichung von den Ursprungsregeln innerhalb des APS. |
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06.08.2008 | Verlängerung der Anwendung des Schemas Allgemeiner Zollpräferenzen |
Das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) wurde bis zum 31. Dezember 2008 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 angewandt. Über dieses Datum hinaus wird die Anwendung des Schemas nun mit der im ABl. (EU) Nr. L 211 vom 06.08.2008 veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 verlängert. Diese Verordnung gilt vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011. |
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08.12.2006 | Verlängerung abweichender Ursprungsregeln bei der Einfuhr bestimmter Textilwaren |
Mit der im Amtsblatt (EU) Nr. L 343 vom 08. Dezember 2006 veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1807/2006 der Kommission vom 07. Dezember 2006 erfolgt eine weitere Verlängerung der Kambodscha für bestimmte Textilwaren gewährten Abweichung von den Ursprungsregeln innerhalb des APS. |
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09.06.2006 | Anerkennung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A aus Kambodscha |
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission ist die am 31. Mai 2006 ablaufende Übergangsfrist für die Anerkennung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A aus Kambodscha, die von den drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen abweichen, bis zum 31. August 2006 verlängert worden. |