Hinweis
Zum Stichtag 26.03.2023 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Montenegro" folgende Präferenzregelungen:
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
(Montenegro (ME)) - Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum BESCHLUSS Nr. 1/2022 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATONSRATES EU-MONTENEGRO vom 09. Februar 2022 enthalten.)
Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
(Montenegro (RUE_A) (ME))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.