Länderinformation Serbien (XS) zum Stichtag 21.04.2008
Präferenzregelung
- VO (EG) Nr. 2007/2000 des Rates zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
(Ursprungsregeln beinhaltet Zollkodex-DVO: VO(EWG) Nr. 2454/93)
Art der Regelung
Art der Präferenzgewährung
- Einseitige Präferenzgewährung durch die Europäische Gemeinschaft
Präferenznachweise
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Artikel 109 ZK-DVO
- Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut, bis zu einem Wert der enthaltenen Ursprungswaren von höchstens 6.000 Euro ohne Berücksichtigung bewilligungsbedürftiger Vereinfachungen
- Artikel 109 ZK-DVO
Ursprungssystematik
- Vollständige Gewinnung oder Herstellung
- Artikel 99 ZK-DVO
- Minimalbehandlungen: Be- oder Verarbeitungsvorgänge, die für sich genommen nie ausreichen, um die Ursprungseigenschaft zu begründen. Dies ist unabhängig davon, ob die sonstigen Kriterien der ausreichenden Be- oder Verarbeitung erfüllt werden oder nicht.
- Artikel 101 ZK-DVO
Buchmäßige Trennung
- Nicht vorgesehen