Hinweis

Zum Stichtag 21.04.2008 besteht zwischen der Europäischen Union und dem Land "Nauru" folgende Präferenzregelung:

  • VO (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen:
    (Ursprungsregeln beinhaltet ZK-DVO: VO(EWG) Nr. 2454/93)
    (APS)
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen im Rahmen des APS gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.