Hinweis

Zum Stichtag 21.04.2008 besteht zwischen der Europäischen Union und dem Land "Myanmar" folgende Präferenzregelung:

  • VO (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen:
    (Ursprungsregeln beinhaltet ZK-DVO: VO(EWG) Nr. 2454/93)
    (APS)
    Zurzeit werden dem ausgewählten Land aufgrund der oben genannten Verordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 552/97 des Rates keine Begünstigungen im Rahmen des APS gewährt.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.