Hinweis

Zum Stichtag 21.04.2008 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Britisches Territorium im Indischen Ozean" folgende Präferenzregelungen:

  • VO (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen:
    (Ursprungsregeln beinhaltet ZK-DVO: VO(EWG) Nr. 2454/93)
    (APS)
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen im Rahmen des APS gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.
  • Beschluss des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft
    (Bedingungen für die Einfuhr von Erzeugnissen, die sich in einem ÜLG im zollrechtlich freien Verkehr befinden beinhaltet Anhang IV zum o.a. Beschluss)
    (ÜLG (zusätzliche Freiverkehrspräferenz))
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen innerhalb des Übersee-Assoziationsbeschlusses gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.
  • Beschluss des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft
    (Ursprungsregeln beinhaltet Anhang III zum o.a. Beschluss)
    (ÜLG)
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen innerhalb des Übersee-Assoziationsbeschlusses gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.