Änderungshistorie Grönland/ÜLG

Änderungshistorie Grönland/ÜLG
01.01.2021Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021
BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES
vom 5. Oktober 2021
über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands)
ersetzt
den Beschluss 2013/755/EU des Rates(2)(im Folgenden „Übersee-Assoziationsbeschluss“)
ab 1.1.2021
Ursprungsregeln enthalten in Anhang II
BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES
01.01.2020Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2019/2196 v. 19.12.2019 des Rates 19. Dezember 2019
Mit Beschluss (EU) 2019/2196 des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union, geändert mit Berichtigung, veröffentlicht in Amtsblatt (EU) L 45/2020), wurde der Beschluss 2013/755/EU des Rates ersetzt und findet ab 01.01.2020 Anwendung. Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI Beschluss (EU) 2019/2196.
30.11.2016Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2016/2093 Der Kommission vom 29. November 2016
Abweichend vom System der registrierten Ausführer können die überseeischen Länder und Gebiete die Artikel 21 bis 35 sowie die Artikel 54, 55 und 56 des Anhangs VI des Beschlusses 2013/755/EU bis zum 31. Dezember 2019 anwenden.
15.07.2014Abweichung von den Ursprungsregeln für zubereitete und haltbar gemachte Garnelen der Arten Pandalus borealis und Pandalus Montagui
Mit dem im ABl. (EU) Nr. L 207 vom 15.Juli 2014 veröffentlichten Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/462/EU vom 14.Juli 2014 wurde Grönland für zubereitete und haltbar gemachte Garnelen der Arten Pandalus borealis und Pandalus Montagui eine zeitlich und mengenmäßig begrenzte Abweichung von den Ursprungsregeln des Anhangs VI des Beschlusses (EU) Nr. 755/2013 des Rates gewährt.
Dieser Durchführungsbeschluss gilt vom 01.Januar 2014 bis 31.Dezember 2020.
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25.11.2013Veröffentlichung des Beschlusses 2013/755/EU Des Rates vom 25. November 2013
Mit Beschluss 2013/755/EU Des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“) wurde der Beschluss 2001/822/EG des Rates, der bis zum 31. Dezember 2013 gilt, ersetzt und findet ab 01.01.2014 Anwendung. Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI Beschluss 2013/755/EU.
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23.10.2009Abweichung von den Ursprungsregeln für zubereitete und haltbar gemachte Garnelen
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 278 vom 23.Oktober 2009 veröffentlichten Entscheidung 2009/776/EG der Kommission vom 16.Oktober 2009 wurde Grönland für bestimmte zubereitete und haltbar gemachte Garnelen eine zeitlich und mengenmäßig begrenzte Abweichung von den Ursprungsregeln des Anhangs III des Beschlusses 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 gewährt.

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