Ausgewählte Anlagen USA/USA zum Stichtag 08.07.2026

ANHANG III Vereinigte Staaten von Amerika/USA zum Stichtag 08.07.2026

ANHANG III

Liste der Waren nach Artikel 2 Absatz 1

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix „ex“ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend.

 1. Zollkontingent für Schweinefleisch

Laufende Nummer KN-Code 2025(1) Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9001 0203 22 19 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von
Hausschweinen, gefroren
0 25 000
Tonnen
0203 29 11 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen,
gefroren
0203 29 15 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon, von
Hausschweinen, gefroren
0203 29 55 Fleisch von Hausschweinen, ohne Knochen, gefroren
(ausgenommen Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon)
0203 29 59 Fleisch von Hausschweinen, mit Knochen, gefroren
(ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, Schinken
oder Schultern und Teile davon sowie Vorderteile,
Kotelettstränge, Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon)
0210 11 19 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von
Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake
0210 11 39 Schultern und Teile davon, mit Knochen, von
Hausschweinen, getrocknet oder geräuchert
0210 11 90 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit
Knochen, von Schweinen, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert (ausg. von Hausschweinen)
0210 12 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon, von Schweinen,
gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0210 19 10 Bacon-Hälften oder spencers, von Hausschweinen,
gesalzen oder in Salzlake
0210 19 20 3/4-sides oder middles, von Hausschweinen, gesalzen
oder in Salzlake
0210 19 30 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen,
gesalzen oder in Salzlake
0210 19 50 Fleisch von Hausschweinen, gesalzen oder in Salzlake
(ausgenommen Schinken oder Schultern und Teile
davon, Bäuche „Bauchspeck“ und Teile davon,
„bacon“-Hälften oder „spencers“, „3/4-sides“ oder
„middles“ sowie Vorderteile oder Kotelettstränge und
Teile davon)
0210 19 60 Vorderteile und Teile davon, von Hausschweinen,
getrocknet oder geräuchert
0210 19 70 Kotelettstränge und Teile davon, von Hausschweinen,
getrocknet oder geräuchert
0210 19 89 Fleisch von Hausschweinen, mit Knochen, getrocknet
oder geräuchert (ausgenommen Schinken oder
Schultern und Teile davon, Bäuche „Bauchspeck“ und
Teile davon sowie Vorderteile oder Kotelettstränge und
Teile davon)
0210 19 90 Fleisch von Schweinen, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert (ausgenommen von
Hausschweinen, Schinken oder Schultern und Teile
davon, mit Knochen sowie Bäuche „Bauchspeck“ und
Teile davon)
1602 41 90 Schinken und Teile davon, von Schweinen, zubereitet
oder haltbar gemacht (ausgenommen von
Hausschweinen)
1602 42 Schultern und Teile davon, von Schweinen, zubereitet
oder haltbar gemacht
1602 49 13 Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen
aus Nacken und Schultern, von Hausschweinen,
zubereitet oder haltbar gemacht
1602 49 15 Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder
Nacken und Teile davon enthaltend, von
Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht
(ausgenommen Mischungen aus nur Kotelettsträngen
und Schinken oder nur Nacken und Schultern)
1602 49 19 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl.
Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder
haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder
Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich
Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von
≥ 80 GHT (ausgenommen Schinken, Schultern,
Kotelettstränge, Nacken, und Teile davon, Würste und
ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein
homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den
Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum
Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von
≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von
Fleisch)
1602 49 30 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich
Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder
haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder
Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich
Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von
≥ 40 GHT, jedoch < 80 GHT (ausgenommen Würste
und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein
homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den
Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum
Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von
≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von
Fleisch)
1602 49 50 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich
Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder
haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder
Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich
Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von
< 40 GHT (ausgenommen Würste und ähnl.
Erzeugnisse, solche in Form von homogenisierten
Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur
Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in
Behältnissen mit einem Inhalt von ≤ 250 g,
Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte
von Fleisch)
1602 49 90 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich
Mischungen, von Schweinen, zubereitet oder haltbar
gemacht (ausgenommen von Hausschweinen,
Schinken, Schultern, und Teile davon, Würste und
ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein
homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den
Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum
Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von
≤ 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und
Säfte von Fleisch)

2. Zollkontingent für Bisons

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9002 ex 0201 10 00 ganze oder halbe Tierkörper von Bisons, frisch oder
gekühlt
0 % 3 000 t
ex 0201 20 20 „quartiers compensés“ von Bisons, mit Knochen, frisch
oder gekühlt
ex 0201 20 30 Vorderviertel von Bisons, zusammen oder getrennt,
mit Knochen, frisch oder gekühlt
ex 0201 20 50 Hinterviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit
Knochen, frisch oder gekühlt
ex 0201 20 90 Fleisch von Bisons, mit Knochen, frisch oder gekühlt
(ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, „quartiers
compensés“, Vorder- und Hinterviertel)
ex 0201 30 00 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, frisch oder gekühlt
ex 0202 10 00 ganze oder halbe Tierkörper von Bisons, gefroren
ex 0202 20 10 „quartiers compensés“ von Bisons, mit Knochen,
gefroren
ex 0202 20 30 Vorderviertel von Bisons, zusammen oder getrennt,
mit Knochen, gefroren
ex 0202 20 50 Hinterviertel von Bisons, zusammen oder getrennt, mit
Knochen, gefroren
ex 0202 20 90 Fleisch von Bisons, mit Knochen, gefroren
(ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, „quartiers
compensés“, Vorder- und Hinterviertel)
ex 0202 30 10 Vorderviertel von Bisons, ohne Knochen, gefroren,
ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes
Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock
aufgemacht, oder „quartiers compensés“ in zwei
Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel
enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt,
der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem
Stück, ohne Filet
ex 0202 30 50 Crops, chucks and blades und briskets, von Bisons,
ohne Knochen, gefroren
ex 0202 30 90 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, gefroren — andere
ex 0206 10 95 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von
Bisons, genießbar, frisch oder gekühlt
ex 0206 29 91 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von
Bisons, genießbar, gefroren
ex 0210 20 10 Fleisch von Bisons, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert
ex 0210 20 90 Fleisch von Bisons, ohne Knochen, gesalzen, in
Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex 0210 99 51 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, von
Bisons, genießbar, gesalzen, in Salzlake, getrocknet
oder geräuchert
ex 0210 99 59 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, von Bisons,
gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
(ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und
Saumfleisch)

3. Zollkontingent für Milcherzeugnisse

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9003 0401 10 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem
Milchfettgehalt von ≤ 1 GHT
0 % 10 000
Tonnen
0401 20 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem
Milchfettgehalt von > 1 GHT, jedoch ≤ 6 GHT
0401 40 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem
Milchfettgehalt von > 6 GHT, jedoch ≤ 10 GHT
0403 20 Joghurt
0403 90 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und
andere fermentierte oder gesäuerte Milch
(einschließlich Rahm), auch eingedickt oder
aromatisiert oder mit Zusatz von Zucker, anderen
Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
0405 20 Milchstreichfette
0405 90 Fettstoffe aus der Milch sowie entwässerte Butter und
Ghee (ausgenommen natürliche, rekombinierte Butter
und Molkenbutter)
1702 11 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von
Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose
von ≥ 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der
Trockenmasse
1702 19 Lactose, fest, und Lactosesirup, ohne Zusatz von
Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Lactose
von < 99 GHT, berechnet als wasserfreie Lactose in der
Trockenmasse
2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig

4. Zollkontingent für Käsesorten

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9004 0406 10 Frischkäse „nichtgereifter Käse“, einschließlich
Molkenkäse, und Quark/Topfen
 0 % 10 000
Tonnen
0406 20 Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform
0406 30 Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform
0406 40 90 Blauschimmelkäse und anderer Käse mit
Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch
Penicillium roqueforti (ausgenommen Roquefort und
Gorgonzola)
0406 90 01 Käse für die Verarbeitung
0406 90 21 Cheddar

5. Zollkontingent für Nüsse

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9005 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch
ohne Schalen oder enthäutet
0 % 500 000
Tonnen
2008 19 Schalenfrüchte und andere Samen, einschließlich
Mischungen, zubereitet oder haltbar gemacht
(ausgenommen Erdnüsse)

6. Zollkontingent für Sojaöl

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9006 1507 10 Sojaöl, roh, auch entschleimt 0 % 400 000
Tonnen

7. Zollkontingent für bestimmte Tierfutterzubereitungen

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9007 2309 10 51 Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für
den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup,
Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit
einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine
Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an
Milcherzeugnissen von < 10 GHT
0 % 40 000
Tonnen
2309 10 90 Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für
den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose,
Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch
Milcherzeugnisse enthaltend
2309 90 31 Zubereitungen für Tierfutter, einschließlich
Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin
oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine
Milcherzeugnisse enthaltend, oder mit einem Gehalt an
Stärke von ≤ 10 GHT und mit einem Gehalt an
Milcherzeugnissen von < 10 GHT
2309 90 41 Zubereitungen für Tierfutter, einschließlich
Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin
oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt
an Stärke von > 10, jedoch ≤ 30 GHT, keine
Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an
Milcherzeugnissen von < 10 GHT
2309 90 96 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten
Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup,
Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch
Milcherzeugnisse enthaltend — andere

8. Zollkontingent für Pazifischen Pollack

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9008 0303 67 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma), gefroren 0 % 340 000
Tonnen
0304 75 Fischfilets vom Pazifischen Pollack (Theragra
chalcogramma), gefroren
0304 94 Fischfleisch, auch fein zerkleinert, vom Pazifischen
Pollack (Theragra chalcogramma), gefroren
(ausgenommen Filets)

9. Zollkontingent für Kalmare

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9009 0307 43 Tintenfische und Kalmare, gefroren, auch ohne Schale 0 % 5 000
Tonnen

10. Zollkontingent für unverarbeiteten Lachs

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9010 0303 11 Roter Lachs (Oncorhynchus nerka), gefroren 0 % 20 000
Tonnen
0303 12 Pazifische Lachse, gefroren (ausgenommen Roter
Lachs)
0304 81 Fischfilets vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka,
Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta,
Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch,
Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus),
Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs
(Hucho hucho), gefroren

11. Zollkontingent für verarbeiteten Lachs

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9011 1604 11 Lachse, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in
Stücken (ausgenommen fein zerkleinert)
0 % 5 000
Tonnen

12. Zollkontingent für zubereitete Garnelen

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9012 1605 21 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht in
luftdichten Behältnissen (ausgenommen geräuchert)
0 % 5 000
Tonnen
1605 29 Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in
luftdichten Behältnissen (ausgenommen geräuchert)

13. Zollkontingent für Seehechte und Dornhaie

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9013 0303 81 15 Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie
(Scyliorhinus spp.), gefroren
0 % 20 000
Tonnen
0304 74 19 Gefrorene Fischfilets von Seehechten (Merluccius spp.)
(ausgenommen Kap-Hecht, Tiefenwasser-Kapseehecht
und Patagonischer Seehecht)
0304 88 11 Gefrorene Fischfilets von Dornhaien (Squalus acanthias)
und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.)
0304 96 10 Gefrorenes Fischfleisch von Dornhaien (Squalus
acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.), auch fein
zerkleinert

14. Zollkontingent für Kakaopulver und Schokolade

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9014 1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln
2 % 40 000
Tonnen
1806 10 15 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln, keine Saccharose enthaltend oder mit
einem Gehalt an Saccharose, einschließlich
Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose,
als Saccharose berechnet, von < 5 GHT
2 %
 1806 10 20 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet
oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von
≥ 5 GHT, jedoch < 65 GHT
2 % + 6,3
EUR/100kg/net
1806 10 30 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet
oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von
≥ 65 GHT, jedoch < 80 GHT
2 % + 7,85
EUR/100kg/net
1806 10 90 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet
oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von
≥ 80 GHT
2 % + 10,48
EUR/100kg/net
1806 20 10 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder
Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig,
pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher
Form, in Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit
einem Gehalt an Kakaobutter von ≥ 31 GHT oder mit
einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von
≥ 31 GHT
2,1 % + 6,07
EUR/100kg/net
1806 20 30 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder
Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig,
pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher
Form, in Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit
einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von
≥ 25 GHT, jedoch < 31 GHT
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 20 50 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder
Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig,
pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher
Form, in Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit
einem Gehalt an Kakaobutter von ≥ 18 GHT, jedoch
< 31 GHT
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 20 70 Chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen, in
Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit
einem Inhalt von > 2 kg
3,9 % + 10,41
EUR/100kg/net
1806 20 80 Kakaoglasur in Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
 1806 20 95 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder
Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig,
pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher
Form, in Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit
einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT
(ausgenommen Kakaopulver, Kakaoglasur sowie
chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen)
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 31 00 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln,
Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg,
gefüllt
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 32 10 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln,
Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg,
mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen,
ungefüllt
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 32 90 Schokolade und andere kakaohaltige
Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln,
Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von ≤ 2 kg,
ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen,
ungefüllt
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 11 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von
Pralinen, auch gefüllt, alkoholhaltig
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 19 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von
Pralinen, auch gefüllt, nichtalkoholhaltig
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 31 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt
(ausgenommen in Form von Tafeln, Stangen oder
Riegeln sowie Pralinen)
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 39 Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt
(ausgenommen in Form von Tafeln, Stangen oder
Riegeln sowie Pralinen)
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 50 kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende
kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von
Zuckeraustauschstoffen
2,1 % + 5,76
EUR/100kg/net
1806 90 60 kakaohaltige Brotaufstriche 2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 70 kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von
Getränken
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net
1806 90 90 Kakaohaltige Zubereitungen, in Behältnissen oder
unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von
≤ 2 kg — andere
2,1 % + 3,56
EUR/100kg/net

15. Zollkontingent für Lebensmittelzubereitungen des Kapitels 19

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9015 1901 10 00 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß,
Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an
Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT,
berechnet als vollständig entfetteter Kakao, anderweit
nicht genannt sowie Lebensmittelzubereitungen aus
Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm,
Molke, Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der
Position 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder
mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als
vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt,
zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den
Einzelverkauf
1,9 % + 16,03
EUR /100kg/net
50 000
Tonnen

 

 

 

 

1901 20 00 Mischungen und Teig aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß,
Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder
mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet
als vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht
genannt sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm,
Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke,
Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der
Position 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder
mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als
vollständig entfetteter Kakao, anderweit nicht genannt,
zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
1,9 % + 6,01
EUR /100kg/net
1901 90 11 Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von
≥ 90 GHT
1,3 % + 4,5 EUR /
100kg/net
1901 90 19 Malzextrakt, mit einem Gehalt an Trockenmasse von
< 90 GHT
1,3 % + 3,68 EUR/
100 kg/net
1901 90 91 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß,
Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, kein Milchfett,
keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke
enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT
Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke
enthaltend, ohne oder mit Gehalt an Kakao von
< 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao
(ausgenommen Malzextrakt sowie zur
Kinderernährung, in Aufmachung für den
Einzelverkauf, Mischungen und Teig zum Herstellen
von Backwaren und in Pulverform aus Milch, Rahm,
Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke,
Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der
Position 0401 bis 0404)
3,2 %
1901 90 95 Lebensmittelzubereitungen in Pulverform, bestehend
aus einem Gemisch aus entrahmter Milch und/oder
Molke und pflanzlichen Fetten/Ölen mit einem Gehalt
an Fetten/Ölen von ≤ 30 GHT
1,9 % + 16,03
EUR /100kg/net
 1901 90 99 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß,
Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an
Kakao oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT,
berechnet als vollständig entfetteter Kakao sowie
Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm,
Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke,
Joghurt, Kefir oder ähnlichen Waren der
Position 0401 bis 0404, ohne oder mit Gehalt an
Kakao < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter
Kakao, anderweit nicht genannt (ausgenommen
Malzextrakt sowie zur Ernährung von Kindern, in
Aufmachung für den Einzelverkauf und Mischungen
und Teig zum Herstellen von Backwaren und Waren
der Unterpositionen 1901 90 91 und 1901 90 95)
1,9 % + 7,71
EUR /100kg/net
1902 11 00 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet, Eier enthaltend
1,9 % + 6,15
EUR /100kg/net
1902 19 10 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet, weder Weichweizenmehl noch
Weichweizengrieß sowie keine Eier enthaltend
1,9 % + 6,15
EUR /100kg/net
1902 19 90 Teigwaren, Weichweizenmehl oder Weichweizengrieß
enthaltend, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer
Weise zubereitet, keine Eier enthaltend
1,9 % + 5,28
EUR /100kg/net
1902 20 10 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt,
auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet,
> 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose
Wassertiere enthaltend
2,1 %
1902 20 30 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt,
auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet,
> 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und
Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett
jeder Art oder Herkunft, enthaltend

13,58

EUR /100 kg/net

1902 20 91 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt,
gekocht (ausgenommen > 20 GHT Wurst und ähnliche
Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse
jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft
oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere
wirbellose Wassertiere enthaltend)
2,1 % + 1,53
EUR /100kg/net
1902 20 99 Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt,
auch noch in anderer Weise zubereitet (ausgenommen
gekocht oder > 20 GHT Wurst und ähnliche
Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse
jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft
oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere
wirbellose Wassertiere enthaltend)
2,1 % + 4,28
EUR /100kg/net
1902 30 10 Teigwaren, in Form von getrockneten Zubereitungen
(ausgenommen gefüllte Teigwaren)
1,6 % + 6,15
EUR /100kg/net
1902 30 90 Teigwaren, gekocht oder anders zubereitet
(ausgenommen gefüllte oder getrocknete Teigwaren)
1,6 % + 2,43
EUR /100kg/net
1902 40 10 Couscous, unzubereitet 1,9 % + 6,15
EUR /100kg/net
1902 40 90 Couscous, gekocht oder anders zubereitet 1,6 % + 2,43
EUR /100kg/net
1903 00 00 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form
von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und
dergleichen
1,6 % + 3,78
EUR /100kg/net
1904 10 10 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von
Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der
Grundlage von Mais „z. B. Cornflakes“
1 % + 5
EUR /100kg/net
1904 10 30 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von
Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der
Grundlage von Reis
1,3 % + 11,5
EUR /100kg/net
1904 10 90 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von
Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
(ausgenommen auf der Grundlage von Mais oder Reis)
1,3 % + 8,4
EUR /100kg/net
1904 20 10 Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage
nicht gerösteter Getreideflocken
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1904 20 91 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten
Getreideflocken oder aus Mischungen von
nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder
aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Mais
(ausgenommen Zubereitungen nach Art der „Müsli“
auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken)
1 % + 5
EUR/100kg/net
1904 20 95 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten
Getreideflocken oder aus Mischungen von
nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder
aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Reis
(ausgenommen Zubereitungen nach Art der „Müsli“
auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken)
1,3 % + 11,5
EUR /100kg/net
1904 20 99 Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten
Getreideflocken oder aus Mischungen von
nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder
aufgeblähtem Getreide (ausgenommen auf der
Grundlage von Mais oder Reis sowie Zubereitungen
nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nichtgerösteter
Getreideflocken)
1,3 % + 8,4
EUR /100kg/net
1904 30 00 Bulgur-Weizen in Form von bearbeiteten Körnern,
durch Kochen von Hartweizenkörnern hergestellt
2,1 % + 6,43
EUR /100kg/net
1904 90 10 Reis, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet,
anderweitig nicht genannt (ausgenommen Mehl,
Grobgrieß und Feingrieß, Lebensmittel, durch
Aufblähen oder Rösten hergestellt, sowie
Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten
Getreideflocken oder aus Mischungen von
ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus
aufgeblähtem Getreide)
2,1 % + 11,5
EUR /100kg/net
1904 90 80 Getreide in Form von Körnern oder in Form von
Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht
oder in anderer Weise zubereitet, anderweit nicht
genannt (ausgenommen Reis und Mais, Mehl,
Grobgrieß und Feingrieß, Lebensmittel durch
Aufblähen oder Rösten zubereitet,
Lebensmittelzubereitungen aus nichtgerösteten
Getreideflocken, Lebensmittelzubereitungen aus
Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten
Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie
Bulgur-Weizen)
2,1 % + 6,43
EUR /100kg/net
1905 10 00 Knäckebrot 1,5 % + 3,25
EUR /100kg/net
1905 20 10 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren,
auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet,
von < 30 GHT
2,4 % + 4,58
EUR /100kg/net
1905 20 30 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren,
auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet,
von ≥ 30 GHT, jedoch < 50 GHT
2,5 % + 6,15
EUR /100kg/net
1905 20 90 Lebkuchen und Honigkuchen und ähnliche Waren,
auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose,
einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet,
von ≥ 50 GHT
2,5 % + 7,85
EUR /100kg/net
1905 31 11 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch
kakaohaltig, ganz oder teilweise mit Schokolade oder
kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder
bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem
Gewicht des Inhalts von ≤ 85 g
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 31 19 Kekse und ähnl. Kleingebäck, gesüßt, auch kakaohaltig,
ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen
Überzugsmassen überzogen oder bedeckt, in
unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht
des Inhalts von > 85 g
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 31 30 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch
kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von
≥ 8 GHT (ausgenommen ganz oder teilweise mit
Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen
überzogen oder bedeckt)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 31 91 Doppelkekse mit Füllung, gesüßt, auch kakaohaltig,
mit einem Gehalt an Milchfett von < 8 GHT
(ausgenommen ganz oder teilweise mit Schokolade
oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder
bedeckt)
2,3 % + 4,74 EUR/
100kg/net
1905 31 99 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, auch
kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von
< 8 GHT (ausgenommen ganz oder teilweise mit
Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen
überzogen oder bedeckt sowie Doppelkekse mit
Füllung)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 32 05 Waffeln mit einem Wassergehalt von > 10 GHT 2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 32 11 Waffeln, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit
Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen
überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren
Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
≤ 85 g (ausgenommen mit einem Wassergehalt von
> 10 GHT)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 32 19 Waffeln, auch kakaohaltig, ganz oder teilweise mit
Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen
überzogen oder bedeckt (ausgenommen in
unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht
des Inhalts von ≤ 85 g sowie Waffeln mit einem
Wassergehalt von > 10 GHT)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 32 91 Waffeln, gesalzen, auch gefüllt (ausgenommen mit
einem Wassergehalt von > 10 GHT)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 32 99 Waffeln, auch kakaohaltig, auch gefüllt (ausgenommen
ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen
Überzugsmassen überzogen, gesalzen sowie solche mit
einem Wassergehalt von > 10 GHT)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 40 10 Zwieback 2,4 % + 4,74
EUR /100kg/net
 1905 40 90 Brot, geröstet, und ähnl. geröstete Waren
(ausgenommen Zwieback)
2,4 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 90 10 ungesäuertes Brot (Matzen) 1 % + 3,98
EUR /100kg/net
1905 90 20 Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren
verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete
Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren
1,1 % + 15,13
EUR /100kg/net
1905 90 30 Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder
Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder
Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils
≤ 5 GHT
2,4 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 90 45 Kekse und ähnliches Kleingebäck, ungesüßt 2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 90 55 Backwaren, extrudierte und expandierte, gesalzen oder
aromatisiert (ausgenommen Knäckebrot, Zwieback,
geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren sowie
Waffeln)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 90 70 Torten, Rosinenbrot, Panettone, Baisers, Christstollen,
Hörnchen und andere Backwaren mit einem Gehalt an
Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von ≥ 5 GHT
(ausgenommen Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen
und ähnliche Waren, Kekse und ähnliches Kleingebäck,
Waffeln und Zwieback)
2,3 % + 4,74
EUR /100kg/net
1905 90 80 Pizzas, Quiches und andere Backwaren mit einem
Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose
von < 5 % (ausgenommen Knäckebrot, Kekse und
ähnliches Kleingebäck, Waffeln, Zwieback und
ähnliche geröstete Waren, Brot, Hostien, leere
Oblatenkapseln der für Arzneien verwendeten Art,
Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder
Stärke und ähnliche Waren)
2,3 % + 3,5
EUR /100kg/net

16. Zollkontingent für Lebensmittelzubereitungen des Kapitels 21

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9016 2101 11 00 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee 2,3 % 250 000
Tonnen
2101 12 92 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen,
Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
2,9 %
2101 12 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee 2,3 % + 3,56
EUR /100kg/net
2101 20 20 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate 1,5 %
2101 20 92 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen,
Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
1,5 %
2101 20 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate 1,6 % + 3,56
EUR /100kg/net
2101 30 11 geröstete Zichorien 2,9 %
2101 30 19 Kaffeemittel, geröstet (ausgenommen Zichorien) 1,3 % + 3,18
EUR /100kg/net
2101 30 91 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten
Zichorien
3,5 %
2101 30 99 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten
Kaffeemitteln (ausgenommen Zichorien)
2,7 % + 5,68
EUR /100kg/net
2102 10 10 ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) 2,7 %
2102 10 31 Backhefen, getrocknet 3 %
2102 10 39 Backhefen (ausgenommen getrocknet) 3 %
2102 10 90 Hefen, lebend (ausgenommen ausgewählte
Mutterhefen und Backhefen)
3,7 %
2102 20 11 Hefen, ohne Leben, in Form von Tabletten, Würfeln
oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren
Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
≤ 1 kg
2,1 %
2102 20 19 Hefen, ohne Leben (ausgenommen in Form von
Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen,
oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem
Gewicht des Inhalts von ≤ 1 kg)
1,3 %
2102 20 90 Einzeller-Mikroorganismen, ohne Leben
(ausgenommen in Aufmachung als Arzneiwaren sowie
Hefen)
0 %
2102 30 00 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 1,5 %
2103 10 00 Sojasoße 1,9 %
2103 20 00 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 2,6 %
2103 30 10 Senfmehl (ausgenommen zubereitet) 0 %
2103 30 90 Senf, einschließlich zubereitetes Senfmehl 2,3 %
2103 90 10 Mango-Chutney, flüssig 0 %
2103 90 30 Bitter, aromatische, mit einem Alkoholgehalt von
44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter
Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen
und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker
enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von
≤ 0,5 l
0 %
2103 90 90 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und
zubereitete Würzsoßen sowie zusammengesetzte
Würzmittel (ausgenommen Sojasoße, Tomatenketchup
und andere Tomatensoßen, Mango-Chutney, flüssig
sowie aromatische Bitter der Unterposition
2103 90 30)
1,9 %
2104 10 00 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder
Brühen; Suppen und Brühen
2,9 %
2104 20 00 Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein
homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie
Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für
den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder
zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt
von ≤ 250 g
3,5 %
2105 00 10 Speiseeis, auch kakaohaltig, kein Milchfett enthaltend
oder mit einem Gehalt an Milchfett von < 3 GHT
2,2 % + 5,05
EUR /100kg/net
2105 00 91 Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an
Milchfett von ≥ 3 GHT, jedoch < 7 GHT
2 % + 9,63
EUR /100kg/net
2105 00 99 Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an
Milchfett von ≥ 7 GHT
2 % + 13,5
EUR /100kg/net
2106 10 20 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, kein
Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder
Glucose enthaltend oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT
Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder
< 5 GHT Stärke enthaltend
3,2 %
2106 10 80 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe,
≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose oder
Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT Stärke
enthaltend
66,75
EUR /100kg/net
2106 90 20 Zubereitungen, zusammengesetzt, alkoholhaltig, der
zum Herstellen von Getränken verwendeten Art und
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5 % vol
(ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen)
4,3 % MIN 0,25
EUR/% vol/hl
2106 90 30 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt 10,68
EUR /100kg/net mas
2106 90 51 Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt 3,5 EUR /100kg/net
2106 90 55 Glucosesirup und Maltodextrinsirup, aromatisiert oder
gefärbt
5 EUR /100kg/net
2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
(ausgenommen Isoglucosesirup, Lactosesirup,
Glucose- und Maltodextrinsirup)
0,1 EUR /100kg/net
pro 1 GHT an
Saccharose,
einschließlich
anderer als
Saccharose
berechneter Zucker
2106 90 92 Lebensmittelzubereitungen, anderweit nicht genannt,
kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke
oder Glucose enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett,
< 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose
oder < 5 GHT Stärke enthaltend
3,2 %
2106 90 98 Lebensmittelzubereitungen, anderweitig nicht genannt,
≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose oder
Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT Stärke
enthaltend
2,3 % + 8,35
EUR /100kg/net

17. Zollkontingent für bestimmte nicht alkoholhaltige Getränke

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9017 2202 10 00 Wasser, einschließlich Mineralwasser und
kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
0 % 20 000
Tonnen
2202 91 00 alkoholfreies Bier
2202 99 19 Getränke, nicht alkoholhaltig, keine Milch oder
Milcherzeugnisse und keine Fette hieraus enthaltend

18. Zollkontingent für Mannitol und Sorbit

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9018 2905 43 Mannitol 0 % 2 500
Tonnen
2905 44 D-Glucitol (Sorbit)

19. Zollkontingent für Riechstoffe

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9019 3302 10 29 Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die
alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks
enthalten, ≥ 1,5 GHT Milchfett, ≥ 5 GHT Saccharose
oder Isoglucose, ≥ 5 GHT Glucose oder ≥ 5 GHT
Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie
verwendeten Art (ausgenommen mit einem
vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5 % vol)
0 % 1 400
Tonnen

20. Zollkontingent für Dextrine

Laufende Nummer KN-Code 2025 Warenbezeichnung Kontingentzollsatz Kontingentsmenge
09.9020 3505 10 Dextrine und andere modifizierte Stärken, z. B.
Quellstärke oder veresterte Stärke
0 % 11 000
Tonnen

 

  • (1)

    Die Codes der Nomenklatur sind der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der für 2025 geltenden Fassung und sinngemäß in der durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassung entnommen.